Tarifverhandlungen und die Stimme der Arbeitnehmer sind wichtige Arbeitnehmerrechte und potenziell starke Ermöglicher eines integrativen Arbeitsmarktes. Da die digitale Transformation, die Globalisierung und der demografische Wandel den Arbeitsmarkt neu gestalten, sind Tarifverhandlungen gut in der Lage, Lösungen für sich abzeichnende kollektive Herausforderungen zu entwerfen. Dennoch ist ihre Fähigkeit, zu liefern, durch die Schwächung der Arbeitsbeziehungen in vielen Ländern, das Gedeihen neuer – oft prekärer – Beschäftigungsformen und die fortschreitende Individualisierung der Arbeitsverhältnisse bedroht. Viele Arbeitgeber haben sich im Laufe der Jahre an uns gewandt und gefragt, ob sie einen “Arbeitgeber-Zahlungsplan” anbieten dürfen, anstatt eine traditionelle Gruppenkrankenversicherung anzubieten. Ein Arbeitgeber-Zahlungsplan ist eine Art kontobasierter Plan, der eine Mitarbeitererstattung für den gesamten oder einen Teil der Prämienkosten für den individuellen Krankenversicherungsschutz oder andere Nicht-Arbeitgeber-Krankenhaus- oder Krankenversicherungen vorsieht. Bisher lautete die Antwort in der Regel nein. Aber ab 2020 können Arbeitgeber, vorbehaltlich der Erfüllung mehrerer Anforderungen, Arbeitgeberzahlungspläne als Alternative zu herkömmlichen Gruppenkrankenversicherungen anbieten. Im Juli 2011 unterzeichneten der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen neuen Tarifvertrag für die Versicherungswirtschaft, an dem rund 160.000 Büroangestellte betroffen sind. Die Verhandlungen wurden von mehreren symbolischen Streiks begleitet. Laut einer Pressemitteilung von ver.di haben sich im Juni und Juli 2011 rund 10.000 bzw. 7.700 Versicherungsbeschäftigte an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt. Alle drei Verträge laufen bis zum 31. Dezember 2013.
AGV und ver.di einigten sich jedoch darauf, im Januar 2012 neue Gespräche über den aktuellen Rahmenvertrag der Branche aufzunehmen. Der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Versicherungswirtschaft wurde am 5. Juni 2012 unterzeichnet. In seinem Schreiben vom 18. Juni 2012 nahm der Arbeitsminister Nicolas Schmit die Einreichung der […] Der neue Tarifvertrag, den die AGV auf ihrer Website detailliert beschreibt, wurde für einen Zeitraum von 24 Monaten abgeschlossen und läuft am 31. März 2013 aus. Die Sozialpartner haben sich auf eine gestaffelte Lohnerhöhung geeinigt. Die erste Erhöhung um 3 % tritt am 1. September 2011 in Kraft. Die zweite, 2,2 %, wird am 1. Oktober 2012 eingeführt. Am 22.
Juli 2011 sagte Josef Beutelmann, Vorsitzender der AGV und ihr Chefunterhändler, der Kompromiss sei “einfach erträglich für die Branche”.